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Der 4. Oktober ist Welttierschutztag
Tierfreunde und Tierschützer begehen am 4. Oktober den Welttierschutztag. Ein Anlass zum Feiern ist es jedoch für viele unserer Mitgeschöpfe leider nicht. Der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V. macht deshalb an diesem internationalen Aktionstag auf die Rechte und auf das Leid der Tiere aufmerksam. Tiere sind Lebewesen und keine Erzeugnisse oder Dinge.
Aus aktuellem Anlass steht der Welttierschutztag 2024 beim deutschen Tierschutzbund, seinen Landesverbänden und Mitgliedsvereinen unter dem Leitmotto: „Tiere schützen, nicht verraten. Neues Tierschutzgesetz – jetzt!“
Auch der Bayerische Landesverband sieht in der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes die einmalige Chance, den Tierschutz in Deutschland voranzubringen. Der aktuelle Entwurf bleibt jedoch hinter den Erwartungen zurück und stellt vielmehr ein auf die Nutzung statt auf den Schutz der Tiere ausgerichtetes Gesetz dar. Das neue Gesetz sollte sich am Staatsziel Tierschutz ausrichten, das im Grundgesetz festgeschrieben ist und auch in der Bayerischen Verfassung ist der Schutz der Tiere verankert.
„Was im Koalitionsvertrag versprochen wurde, wird im aktuellen Entwurf für das neue Tierschutzgesetz nicht gehalten. Mehr Tierschutz ist nur für wenige Bereiche vorgesehen – und auch dort nicht ausreichend. Ansätze zum Ausstieg aus Tierversuchen, Wildtierverbot im Zirkus findet man kaum. Auch Verbesserungen für die landwirtschaftliche Tiere, zum Beispiel Verbote tierwidriger Haltungssysteme wie Kastenstände, Anbindehaltung und Verbot jeglicher Amputationen sind nicht oder nur mit viel zu langen Übergangsfristen vorgesehen. Auch das konsequente Verbot tagelanger Tiertransporte in Länder außerhalb der EU und Länder, in denen ein tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren nicht gewährleistet ist, sucht man vergebens. Positiv sind die Ansätze, gegen Qualzucht vorzugehen, die jedoch noch der Präzisierung bedürfen.“, so Ilona Wojahn, Präsidentin des Bayerischen Landesverbandes.
Überlastete Tierheime; unzureichender Schutz der Tiere
Immer mehr Tiere, die aufgrund unüberlegter Anschaffungen und Überforderung der Halter in den
Tierheimen gelandet sind und weiterhin aufgenommen werden sollen, haben bayerischen Tierheime an ihre räumlichen, personellen und oft auch finanziellen Grenzen gebracht. Vorübergehende Aufnahmestopps sind keine Seltenheit. Die Tierheime führen inzwischen Wartelisten aufzunehmender Tiere. Der Onlinehandel mit Tieren muss verboten, stark eingeschränkt und kontrolliert werden. Auch dem illegalen Welpen- und Tierhandel gehört der Kampf angesagt. Mit einer bundesweiten gesetzlich verankerten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katze könnten das Tieraufkommen und die Verwahrdauer von Fundtieren deutlich reduziert werden, weil diese schneller an ihre Besitzer zurückgegeben werden könnten. Perspektivisch würde dies die Tierheime entlasten und letztlich auch den Kommunen zugutekommen, da diese für Fundtiere zuständig sind.
In vielen Tierheimen ist die Zahl ungewollter, zum Teil verwilderter, zudem oft sehr kranker Katzen extrem hoch. Seit vielen Jahren führen Bayerns Tierschützer Kastrationsaktionen durch und geben viele Tausende Euro dafür aus. Die seit 2019 im Rahmen der Tierheimförderung durch den Freistaat gewährten Zuschüsse zur Kastration freilebender Katzen sind dabei hilfreich. Die Realität zeigt aber leider, dass Kastrationsaktionen allein nicht ausreichend sind. Eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Tierschutzgesetz sollte daher unbedingt ins Tierschutzgesetz.
Für Novellierung des Tierschutzgesetzes besteht dringender Bedarf, dem der derzeit vorliegende Entwurf nicht gerecht wird. Der Bayerische Landesverband hat sich deshalb an die Bundestagsabgeordneten aus Bayern gewandt mit der Bitte, dem jetzigen Entwurf in der Form nicht zuzustimmen und Verbesserungs- und Änderungsvorschläge einzubringen.